Was brauche ich, um als Influencer in Dubai arbeiten zu können?
Um als Influencer in Dubai arbeiten zu können, benötigt man eine sog. Lizenz (Gewerbeerlaubnis). Zudem braucht man eine Aufenthaltserlaubnis und ein Bankkonto bei einer lokalen Bank in Dubai.
Wie erhalte ich eine Lizenz/ Gewerbeerlaubnis?
Jeder Gewerbetreibende in den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigt eine sog. Lizenz. Als Influencer beantragt man diese Lizenz bei dem Dubai National Media Council. Sobald diese Lizenz erteilt wird, kann der Lizenzinhaber das in der Lizenz genannte Gewebe ausüben. Man kann eine Influencer-Lizenz auch in der Dubai Media City beantragen. Bei der Dubai Media City handelt es sich um eine sogenannte Free Zone. In der Dubai Media City kann man eine Kapitalgesellschaft (vergleichbar mit einer deutschen GmbH) mit einer Influencer-Lizenz gründen. Dies kann steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Wie erhalte ich eine Aufenthaltserlaubnis und wie kann ich ein Bankkonto in Dubai öffnen?
Die Lizenz ist nicht nur eine Gewerbeerlaubnis, sondern auch die rechtliche Grundlage für den Lizenzinhaber, in den VAE eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Visa) zu beantragen. Mit dem Residence Visa kann z.B. eine Wohnung gemietet, ein lokaler Führerschein beantragt und ein privates Bankkonto eröffnet werden. Zudem ist das Residenz Visa wichtig, um ein Geschäftskonto eröffnen zu können. Normalerweise eröffnen die Banken in den VAE keine Geschäftskonten, wenn der Geschäftsinhaber kein Residenz Visa besitzt.
Steuerrechtliche Situation in den VAE
In den VAE werden keine Einkommen- oder Unternehmenssteuern erhoben. Die Gewinne (eines Influencers) unterliegen also keiner Besteuerung. Jedoch gibt es in den VAE eine Umsatzsteuer (VAT) in Höhe von 5%. Das Umsatzsteuerrecht in den VAE sieht vor, dass man bei einem Jahresumsatz von AED 187.500 (Voluntary Threshold) sich freiwillig als umsatzsteuerbares Unternehmen registrieren kann und ab einem Jahresumsatz von mehr als AED 375.000 (Mandatory Threshold) als umsatzsteuerbares Unternehmen registrieren muss. Da Influencer in der Regel Jahrsumsätze von mehr als AED 375.000 erzielen, muss sich der Influencer als umsatzsteuerbares Unternehmer registrieren werden. Dies hat zur Folge, dass der Influenzer:
- eine sog. Tax Invoices für seine Werbeleistungen erstellen muss;
- Bei „Geschenken“, die er als Gegenleistung für seine Werbtätigkeit erhält, die Umsatzsteuer herausrechnen und eine entsprechende Tax Invoice erstellen muss;
- Quartalsmässig eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und die entsprechende Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat.
Bei der Nichteinhaltung des Umsatzsteuerrechts drohen empflindliche Geldstrafen. Daher sollte darauf geachtet werden, dass man die Vorschriften des Umsatzsteuerrechts genau einhält.
Steuerpflicht in Deutschland
In den VAE sind die Gewinne aus der Influencertätigkeit steuerfrei. Dies bedeutet aber nicht, dass man diese Gewinne nicht in Deutschland versteuern muss. In Deutschland unterliegen die weltweiten Einkünfte (also auch Gewinne aus den VAE) einer Person dem deutschen Besteuerungsrecht, sofern diese Person einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Hieran ändert auch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den VAE und Deutschland (DBA VAE) nichts. Artikel 22 Abs. 1 des DBA VAE besagt, dass eine Doppelbesteuerung von einer in Deutschland ansässigen Person dadurch vermieden wird, dass die in den VAE erhobene Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Da man in den VAE keine Einkommenssteuer bezahlt, unterliegt das gesamte Einkommen, das ein Influencer in Dubai erzielt, dem deutsche Besteuerungsrecht.In Deutschland sind nur dann keine Steuern zu zahlen, wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Bei der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes hat man sehr umsichtig zu handeln, da die steuerlichen Voraussetzungen für einen Wohnsitz in Deutschland sehr gering sind. So reicht es für einen deutschen Wohnsitz aus, dass man noch eine Wohnung in Deutschland hat, auf die man jederzeit Zugriff hat. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob und wieviele Tage im Jahr man in dieser Wohnung tatsächlich „wohnt“; dies hat auch nichts mit der oft in einem völlig falschen Zusammenhang erwähnten 6-Monats-Regel zu tun. Auch kann die Tatsache, dass der Ehepartner und Kinder noch in Deutschland wohnen, für einen deutschen Wohnsitz einer in den VAE lebenden Person ausreichen. Die Abmeldung des Wohnsitzes bei dem Einwohnermeldeamt hat allenfalls einen indikativen Charakter.
Zudem gibt es in Deutschland eine sog. Wegzugsbesteuerung, die allerdings in der Praxis häufig nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Bei dem Wegzug aus Deutschland sollte man die deutschen Steuergesetze genau beachten, um später „böse Überraschungen“ zu vermeiden.
Azhari Legal Consultancy unterstützt Influencer bei der Beantragung der Influencer-Lizenz, der Aufenthaltserlaubnis und berät Influencer in steuerlichen und zivilrechtichen Fragestellungen.
Die enthaltenen Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall