ADGM-Stiftungen

Eine ADGM-Stiftung ist eine eigene juristische Person: Sie hält Vermögen für einen Zweck oder für die von Ihnen bestimmten Begünstigten, hat keine Gesellschafter, und die Namen Ihrer Familie erscheinen nicht im öffentlichen Register.

Der ADGM hat die Stiftung mit den Foundations Regulations 2017 eingeführt. Sie verbindet Merkmale einer Gesellschaft und eines Trusts: Die Stiftung ist selbst Eigentümerin ihres Vermögens, wird von einem Rat geführt und richtet sich nach der Charter und den By-laws (Satzung und Beistatuten), die Sie festlegen. Damit eignet sie sich für Familienvermögen, Nachfolgeplanung sowie für das Halten von Beteiligungen, Immobilien oder Anlageportfolios.

Sofern eine Stiftung nicht befreit ist, muss sie über einen im ADGM lizenzierten Company Service Provider (Unternehmensdienstleister) eingetragen und verwaltet werden. Diese Aufgabe übernehmen wir: von der Vorbereitung der Unterlagen über die Eintragung bis zu den jährlichen Meldungen.

Was eine ADGM-Stiftung bietet

Niedrige Einstiegsschwelle

Eine Stiftung kann mit einem Anfangsvermögen von USD 100 errichtet werden. Weiteres Vermögen kann mit dem Wachstum der Struktur nach und nach übertragen werden.

Vertraulichkeit

Die Namen des Stifters und der Begünstigten erscheinen nicht im öffentlichen Register. Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten werden für die Behörden geführt, nicht veröffentlicht.

Schutz vor Pflichtteils- und Noterbrechten

Übertragungen auf eine ADGM-Stiftung können nicht aufgrund ausländischer Pflichtteils- und Noterbrechte angefochten werden; entsprechende ausländische Urteile werden im ADGM nicht vollstreckt (Section 32 der Foundations Regulations).

Gläubigerschutz – mit Grenzen

Das Vermögen einer Stiftung ist dem Zugriff der Gläubiger des Stifters grundsätzlich entzogen. Das gilt nicht, wenn der Stifter bei der Übertragung insolvent war oder in der Absicht handelte, Gläubiger zu benachteiligen (Section 33). Strukturen haben Bestand, wenn sie frühzeitig errichtet und ordnungsgemäß dokumentiert werden – nicht erst in der Krise.

Governance nach Ihren Vorgaben

Ein Stiftungsrat aus mindestens zwei Mitgliedern führt die Stiftung. Ein Guardian (Aufsichtsperson) kann den Stiftungsrat überwachen und ist nach dem Tod des Stifters zwingend vorgeschrieben. Satzung und Geschäftsordnung regeln Zweck, Begünstigte und Nachfolge.

Steuerliche Behandlung

Eine Familienstiftung kann bei der Federal Tax Authority der VAE beantragen, als steuerlich transparent behandelt zu werden, sodass ihre Einkünfte bei den Begünstigten besteuert werden. Ob dies für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation im Heimatland ab; deshalb arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater zusammen.