Was eine ADGM-Stiftung bietet
Niedrige Einstiegsschwelle
Eine Stiftung kann mit einem Anfangsvermögen von USD 100 errichtet werden. Weiteres Vermögen kann mit dem Wachstum der Struktur nach und nach übertragen werden.
Vertraulichkeit
Die Namen des Stifters und der Begünstigten erscheinen nicht im öffentlichen Register. Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten werden für die Behörden geführt, nicht veröffentlicht.
Schutz vor Pflichtteils- und Noterbrechten
Übertragungen auf eine ADGM-Stiftung können nicht aufgrund ausländischer Pflichtteils- und Noterbrechte angefochten werden; entsprechende ausländische Urteile werden im ADGM nicht vollstreckt (Section 32 der Foundations Regulations).
Gläubigerschutz – mit Grenzen
Das Vermögen einer Stiftung ist dem Zugriff der Gläubiger des Stifters grundsätzlich entzogen. Das gilt nicht, wenn der Stifter bei der Übertragung insolvent war oder in der Absicht handelte, Gläubiger zu benachteiligen (Section 33). Strukturen haben Bestand, wenn sie frühzeitig errichtet und ordnungsgemäß dokumentiert werden – nicht erst in der Krise.
Governance nach Ihren Vorgaben
Ein Stiftungsrat aus mindestens zwei Mitgliedern führt die Stiftung. Ein Guardian (Aufsichtsperson) kann den Stiftungsrat überwachen und ist nach dem Tod des Stifters zwingend vorgeschrieben. Satzung und Geschäftsordnung regeln Zweck, Begünstigte und Nachfolge.
Steuerliche Behandlung
Eine Familienstiftung kann bei der Federal Tax Authority der VAE beantragen, als steuerlich transparent behandelt zu werden, sodass ihre Einkünfte bei den Begünstigten besteuert werden. Ob dies für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation im Heimatland ab; deshalb arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater zusammen.